FAQ – Häufige Fragen und Antworten
Wir stellen immer wieder fest, dass sich gerade potentielle Neukunden, die noch keine Erfahrung über die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen haben, viele Fragen stellen. Mit einem Klick auf die nachfolgenden Fragen erhalten Sie die entsprechende Antwort (FAQ).Häufige Fragen unserer KundenFragen zu den Konditionen
Häufige Fragen unserer Kunden
Ab welchem Betrag lohnt sich die Beauftragung?
Manche Kunden beauftragen uns bereits für Forderungen ab 50,00 €. Denn grundsätzlich hat der Schuldner den Ihnen entstandenen Verzugsschaden zu erstatten. Sollte die Forderung allerdings nicht beigetrieben werden können, entstehen Ihnen mindestens Kosten in Höhe von 25,00 € zzgl. Barauslagen und gesetzl. Mehrwertsteuer. Neben dem wirtschaftlichen ist aber auch der „erzieherische“ Aspekt zu beachten, denn viele Schuldner vertrauen darauf, dass Sie die Forderung uneinbringlich ausbuchen. Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie uns bitte.
Wann sollten Sie besser sofort einen Rechtsanwalt einschalten?
Am besten wenden Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt, wenn die Forderung voraussichtlich bestritten ist. Zum Beispiel: Die Gegenseite hat die Forderung schriftlich bereits bestritten und/oder einen Rechtsanwalt eingeschaltet. In allen anderen Fällen sind Sie bei uns gut aufgehoben.
Welche Unterlagen/Informationen benötigen Sie, damit Sie für uns tätig werden können?
Wir benötigen von Ihnen den Inkassovertrag (einmalig), Rechnungen und jeweils eine schriftliche Mahnung. Der Inkassoauftrag gehört zu jeden Fall, den Sie uns einreichen.
Was tun wir am besten, wenn sich der Schuldner bei uns meldet?
Bitten Sie ihn mit uns Kontakt aufzunehmen und informieren Sie uns. Melden Sie uns bitte auch sofort, wenn der Schuldner eine Zahlung direkt an Sie geleistet hat.
Warum soll der Kunde bei Ihnen bezahlen, wenn er es bei uns nicht gemacht hat?
Unserer Erfahrung nach ist die Autorität eines Inkassoschreibens sehr wirksam. Wenn der Schuldner auf zwei Mahnungen von Ihnen nicht gezahlt hat, wird er es auch auf weitere nicht tun. Übrigens unterstützen wir Sie gern, Ihre Mahntexte zu optimieren. Zusätzlich führen wir ein sehr intensives Brief- und Telefoninkasso für Sie durch. In vielen Fällen können wir die Forderungen deshalb bereits vorgerichtlich realisieren.
Was geschieht, wenn der Schuldner vorgerichtlich nicht bezahlt?
Zunächst prüfen wir, ob sich ein gerichtliches Mahnverfahren für Sie lohnt. Sie erhalten von uns eine E-Mail Nachricht über das Resultat. Wir teilen Ihnen auch mit, welche Kosten im gerichtlichen Mahnverfahren entstehen könnten, wenn der Schuldner auch im gerichtlichen Mahnverfahren nicht zur Zahlung zu bewegen ist. Die Entscheidung für ein gerichtliches Mahnverfahren treffen Sie.
Wie geht es weiter, wenn der Schuldner unsere Forderung im späteren Verlauf bestreitet?
In diesem Fall bitten wir um Ihre Stellungnahme in der Sache. Ist eine Einigung mit dem Schuldner danach nicht möglich, können Sie das Klageverfahren durch unsere Rechtsanwälte durchführen lassen.
Fragen zu den Konditionen
Müssen wir bei Ihnen „Mitglied“ werden? Bestehen Vertragsbindungszeiten?
Nein, wir verzichten auf Mitgliedschaften. Sie können uns immer von Fall zu Fall beauftragen. Deshalb sind auch keine Kündigungsfristen zu beachten.
Erwarten Sie Vorkasse bei Auftragserteilung?
Bei Auftragserteilung fordern wir grundsätzlich keine Vorkasse (Inkasso-Service-Inland). Ausnahme: Der Auftraggeber hat seinen juristischen Sitz im Ausland.
Wir sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Was bedeutet das für uns?
Unsere Leistungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Sofern Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kalkulieren Sie bitte die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Kosten für sich ein.
Was bedeutet Verzugsschaden?
Der Verzug des Schuldners tritt grundsätzlich ein, wenn Sie ihm eine schriftliche Mahnung senden (§ 286 Abs. 1 BGB). Durch die Nichtzahlung entsteht Ihnen ein Verzugsschaden (§§ 280,286 BGB), den Ihnen der Schuldner grundsätzlich zu erstatten hat. (Ausnahme: Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, bestrittene Forderung odervorzeitige Einstellung des Mandats). Zu den Verzugsschäden gehören z.B.
- Mahnkosten
- Verzugszinsen
- Barauslagen
- Inkassogebühren/Rechtsanwaltsgebühren
Wie rechnen Sie mit uns ab, wenn Sie die Hauptforderung und den Verzugsschaden beim Schuldner realisieren?
Das ist für Sie der „beste“ Fall. Der Schuldner hat Ihre Hauptforderung und den Verzugsschaden voll bezahlt. Sie erhalten dann Ihre Hauptforderung zu 100%. Denken Sie bitte daran, dass unsere Leistungen mehrwertsteuerpflichtig sind.
Wie hoch ist unser Kostenrisiko im vorgerichtlichen Inkasso?
Beispiel: Sie übertragen uns einen Fall in Höhe von 1.000,00 € im Inkasso-Service-Inland.
Fall 1:
Wir realisieren Ihre Hauptforderung und den Verzugsschaden beim Schuldner komplett. Keine Kosten für Sie.
Fall 2:
Wir können Ihre Hauptforderung vorgerichtlich nicht realisieren und müssen negativ mit Ihnen abrechnen (z.B. Insolvenz, nicht auffindbar) Wir berechnen Ihnen EUR 25,00 zzgl. Barauslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Fall 3:
Der Schuldner zahlt „nur“ die Hauptforderung (ohne Verzugsschaden) direkt an Sie. Die Verrechnung erfolgt nach § 367 BGB zunächst auf Kosten, Zinsen und dann auf Ihre Hauptforderung.
Was passiert, wenn der Schuldner nur die Hauptforderung bezahlt?
Grundsätzlich verrechnen wir eingehende Zahlungen nach § 367 BGB in der Reihenfolge zunächst auf die Kosten, Zinsen und dann auf Ihre Hauptforderung.
Im Klartext:
Sobald die ersten Gelder vom Schuldner gezahlt werden (an Sie oder uns), steht uns der Verzugsschaden als Honorar zu.
Im Klartext:
Sobald die ersten Gelder vom Schuldner gezahlt werden (an Sie oder uns), steht uns der Verzugsschaden als Honorar zu.
Was sind Barauslagen?
Barauslagen sind Kosten, die unabhängig davon entstehen, wer das Inkasso betreibt. Hierzu zählen z.B. Anfragen bei Einwohnermeldeämtern, Bonitätsanfragen bei SCHUFA und Auskunfteien, sowie Gerichtskosten.
Wer hat die Barauslagen zu bezahlen?
Barauslagen gehören auch zum Verzugsschaden und sind grundsätzlich vom Schuldner zu tragen. Kann die Gesamtforderung beim Schuldner nicht realisiert werden, muss der Auftraggeber uns diese Auslagen zusätzlich zum Honorar erstatten.
Was bedeutet Aufwandspauschale je Mandat? Wer hat diese zu bezahlen?
Leider besteht auch die Möglichkeit, dass wir Ihren Fall vorgerichtlich oder gerichtlich negativ einstellen müssen. Zum Beispiel, weil der Schuldner zahlungsunfähig ist, oder ein gerichtliches Mahnverfahren nicht sinnvoll erscheint. Als „Honorar“ für unsere Arbeit berechnen wir Ihnen die Aufwandspauschale (gestaffelt nach Forderungshöhe), zzgl. Barauslagen und gesetzl. Mehrwertsteuer.