Inkasso – SPAREN Sie „Nerven“, Kosten und vor allem Zeit
Inkasso definiert den Einzug offener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Debitorenbuchhaltung zugeordnet werden. Nahezu alle Unternehmen müssen sich mit dem Bereich unbezahlter Rechnungen einzelner Kunden auseinandersetzen. In den meisten Fällen ist er mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen sind externe Inkasso Dienstleistungen eine große Hilfe. Sie sind darauf angewiesen, dass ihre offenen Rechnungen beglichen werden und das ausstehendes Geld zuverlässig und in einem angemessenen Zeitrahmen eingeht. Nicht nur Ihre eigene Existenz ist davon abhängig, sondern auch die Ihrer Mitarbeiter und Familien.
Als professionelles Inkassounternehmen bieten wir unseren Auftraggebern sämtliche mit dem Inkasso verbundenen Dienstleistungen kostenfrei an. Die Unikasso GmbH arbeitet seriös, kompetent und ist natürlich mit allen gesetzlichen Vorgaben eingehend vertraut. Gerne übernehmen wir daher Ihr Forderungsmanagement vom Mahnverfahren bis hin zur Anmeldung von Insolvenzforderungen sowie deren weiteren Verlauf für Sie völlig kostenfrei. Dies erspart Ihnen wertvolle Zeit und oftmals unliebsamen Ärger mit Ihren Kunden, den Sie durch uns völlig umgehen können.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Wenn auch Sie noch Geld von Ihren Kunden zu erhalten haben, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu unserem Inkassounternehmen auf. Je eher wir Ihren Auftrag über ein Forderungsmanagement erhalten, umso schneller können wir in Ihrem Sinne handeln. Ihnen entstehen durch unsere Dienstleistungen keinerlei Kosten, so dass unser Service für Sie nicht mit finanziellen Risiken behaftet ist. Sie können uns persönlich, telefonisch sowie jederzeit per mail oder online erreichen. Selbstverständlich unterliegen wir dem Datenschutz, so dass alle uns anvertrauten Unterlagen absolut geschützt sind. Gerne stehen wir Ihnen mit umfassenden Informationen oder Ihren Fragen zur Verfügung. Oder aber Sie besuchen uns demnächst ganz einfach online.
1. Das Mahnverfahren
Bevor wir als Inkassounternehmen ein schriftliches Mahnverfahren einleiten, nehmen wir zunächst direkten Kontakt zu Ihren Kunden auf. Dies geschieht häufig telefonisch oder online, da wir wissen, dass ein klärendes Gespräch im Vorfeld sehr hilfreich und wegbereitend sein kann. In einem Erstgespräch finden wir für Sie heraus, warum Ihre Schuldner ihre offenen Forderungen bei Ihnen nicht beglichen haben. Natürlich können auch Ihre Kunden in finanzielle Not und Situationen geraten, die unvorhersehbar sind. Unser Bestreben ist dabei, stets eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. Auf diese Weise erhalten Sie schneller Ihr Geld und die Vermeidung eines Mahnverfahrens kommt in den meisten Fällen auch dem Wunsch der Gläubiger und Schuldner entgegen.
Fruchten unsere Erstbemühungen nicht, leiten wir das Mahnverfahren ein. Von der ersten bis zur dritten Mahnung setzen wir Ihren Schuldnern eine Frist, bis zu der das ausstehende Geld gezahlt werden muss. Sämtliche Terminfestsetzungen werden von uns akribisch überwacht und wir halten Sie während des gesamten Verfahrens stets auf dem aktuellen Stand.
2. Das Vorgerichtliches Inkasso
Sollte das Mahnverfahren nicht zum gewünschten Erfolg führen, übernehmen wir als Inkassounternehmen den nächsten Schritt, der als vorgerichtliches Inkasso bezeichnet wird. Dabei informieren wir Ihre Schuldner über alle möglichen Konsequenzen und Kosten, die bei Nichteinhaltung der gemachten Zusagen und der Überleitung in das gerichtliche Mahnverfahren auf sie zukommen. Das vorgerichtliche Inkasso bietet allen säumigen Schuldnern somit die letzte Möglichkeit, die Einschaltung des Gerichtes zu vermeiden.
3. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens werden die örtlichen Gerichte mit allen weiteren Maßnahmen beauftragt. Eine individuelle Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner ist damit jedoch endgültig verwirkt. Bei dem gerichtlichen Mahnverfahren wird in der Regel ein Vollstreckungstitel erlangt. Damit beauftragt das Gericht in seinem jeweiligen Amtsbereich die zuständigen Gerichtsvollzieher, die wiederum den unmittelbaren Kontakt zum Gläubiger suchen. Gerichtsvollzieher sind exekutive Beamte des mittleren Dienstes, die in einem festen Bezirk beim Amtsgericht Pfändungen sowie Zwangsvollstreckungen durchführen. Sie suchen schuldnerische Unternehmen sowie Privatpersonen meist unangemeldet auf und üben ihre Aufgaben als selbständige Vollstreckungsorgane aus.
4. Langzeitüberwachung bei erfolglosen Vollstreckungsmaßnahmen
Leider sind nicht alle Vollstreckungsmaßnahmen immer von Erfolg gekrönt wie beispielsweise im Falle von Vermögenslosigkeit bei Privatpersonen. Geschieht dies, richten wir für Ihre Forderungen umgehend eine Langzeitüberwachung ein. Dies bedeutet im einzelnen, dass wir die Vermögensverhältnisse Ihrer zahlungsunfähigen Kunden stets im Blickfeld behalten und regelmäßig überprüfen. Auf diese Weise können rückständige Forderungen auch zu einem späteren Zeitpunkt noch vollstreckt werden. Im Hinblick auf die Tatsache, dass 2014 in Deutschland die Summe offener Forderungen mehrere Milliarden betrug, ist auch für 2015 keine erhebliche Verbesserung zu erwarten. Warum dies so ist, hängt zum einen mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zusammen, andererseits ist aber auch die Zahlungsmoral vieler Menschen gesunken. Um dem entgegen zu wirken, sind wir als Inkassounternehmen mit unserem ausgezeichneten Service für Sie da.
5. Das Insolvenzverfahren
Ist keinerlei Geld oder sonstiges Vermögen vorhanden, bleibt als letzte Instanz nur noch der Weg in die Insolvenz. Kommt es zu diesem Schritte, müssen alle Gläubiger ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Zahlungsunfähige Unternehmen sind dann oftmals gezwungen, ihre Firma zu verkaufen und den Erlös hieraus in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Es ist Aufgabe des Insolvenzverwalters, nach einer festgelegten Quotenausschüttung den Erlös an die Gläubiger entsprechend zu verteilen.
Was wir sonst noch für Sie tun
Um das Geld Ihrer Schuldner erfolgreich anzufordern, stehen uns als professionelles Unternehmen der Inkassowirtschaft viele weitere Möglichkeiten zur Verfügung, für die Ihnen als Unternehmen der Zugang verwehrt bleibt. So können wir uns mit den Einwohnermeldeämtern in Verbindung setzen, um aktuelle Adressänderungen zu erfragen. Ferner holen wir online Auskünfte bei der SCHUFA Holding AG zu Ihren säumigen Kunden ein oder erbitten Handelsregisterauskünfte. Schließlich vertreten wir die Interessen der Gläubiger und sind so in der Lage, intensiv online zu recherchieren und Sie jederzeit mit Informationen zu versorgen.
Gerne sind wir für Sie da, wenn Sie uns brauchen. In unserem Impressum finden Sie ferner unsere Postadresse, falls Sie uns schreiben oder persönlich vor Ort besuchen möchten. Natürlich stehen wir Ihnen ebenso per E-Mail oder auch online zur Verfügung.
Unsere Inkasso Vorteile
Kontaktmöglichkeit
Düsseldorfer Str. 76, 10719 Berlin
Tel: +49 30 28703317
Email: info@unikasso.de
Web: www.unikasso.de