Die Anlagenbuchhaltung

Die Abschreibungen und der Bestand der vorhandenen Sachanlagen werden durch die Anlagenbuchhaltung festgehalten.

Hierbei stellen jede einzelne Maschine, wie beispielsweise der Computer oder das Faxgerät, und jedes auf die Firma zugelassene Fahrzeug eine einzelne Anlage dar. Da die Anlagenbuchhaltung immer über die vorhandene Menge der Anlagen, deren Wert und Zustand Bescheid weiß, kann sie nötigenfalls Empfehlungen aussprechen bezüglich Wartungen oder Neuanschaffungen.

Womit befasst sich die Anlagenbuchhaltung?

Gemäß § 247 II des Handelsgesetzbuches (HGB) wird eine Anlage so definiert: „Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.“ Die Anlagenbuchhaltung zählt zum Teilbereich der Kosten- und Leistungsrechnung und wird strukturell der Finanzbuchhaltung zugeordnet. Sie erfasst die Art und die Veränderungen in den Anlagen der Firma und dient somit dem externen Rechnungswesen.

Solche Gegenstände wie sie im HGB definiert sind werden in einer Anlagekartei erfasst. Diese Kartei ist ein Teil der allgemeinen Sammelkonten der Buchhaltung. In ihr erhält jeder einzelne Anlagewert eine Karte, auf welcher das Erwerbsdatum sowie die Kosten der Anschaffung und auch die Abschreibungen notiert werden. Abschreibungen können hierbei beispielsweise Wertverluste sein.Für die Aufstellung des Inventars und die Inventur, welcher Teil des Jahresabschlusses ist, bilden dieses Karten aus der Anlagenbuchhaltung dementsprechend auch die Basis.

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